Individuelle, maßgeschneiderte Beratung für bayerische Kommunen und Zweckverbände

Anlagenachweis, Gebühren- und Beitragsrecht

 

Führung/Behandlung von Sonderrücklagen:

  • Sonderrücklagen aus Gebührenschwankungen
  • Sonderrücklagen aus Abschreibung auf zuwendungsfinanziertem Anlagevermögen
  • Sonderrücklagen aus Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten

 

Jahr für Jahr wachsen die Anforderungen und die Aufgabenbereiche der Kommunen und Zweckverbände. Umso wichtiger wird es daher, den finanziellen Rahmen so weit wie möglich auszuschöpfen.

 

Gerade dem Abgabenbereich misst der Gesetzgeber eine große Bedeutung (vgl. Art. 62 Bayerische Gemeindeordnung) zu und fordert, diesen finanziellen Spielraum zu nutzen – bevor Fremdkapital aufgenommen wird. Die Praxis aber zeigt, dass dieser Forderung nur mehr oder minder nachgekommen wird - sei es fehlendes Zahlenmaterial, Zeit- und-/oder Personalmangel oder schlichtweg der politische Wille. Dadurch müssen unnötigerweise dem allgemeinen Haushalt Gelder entzogen werden – Gelder, die für das Gemeinwohl gedacht sind.

 

Genau an dieser Stelle unterstützen wir Sie zu einem fairen Preis mit modernster Software, unserer langjährigen kommunalen Berufserfahrung und unseren kompetenten Partnern.

 

Grundlage hierfür ist ein aussagekräftiger Anlagenachweis mit den daraus resultierenden kalkulatorischen Kosten. Diesen Anlagenachweis bauen wir mit Ihnen anhand Ihren Strukturen und Zielvorgaben auf. Damit wird es ermöglicht, individuelle Berichte über das Vermögen den entsprechenden Zielgruppen (Finanzverwaltung, Bürgermeister, politische Gremien, Mitglieder des Zweckverbandes, Bürger) zur Verfügung zu stellen.

 

Da jede Kommune und jeder Verband seine eigene Historie und Denkweise hat, entwickeln wir mit Ihnen und dem politischen Gremium die passenden Finanzierungsformen ihrer kostenrechnenden Einrichtungen: ob nur Gebühren, Gebühren und Beiträge oder nur Beiträge.

 

Unser Ansatz ist es, Ihnen Ihre Zahlen jährlich so transparent aufzubereiten, dass es für einen Außenstehenden nachvollziehbar ist, weshalb seine Gebühr steigt oder sinkt, und er welchen Beitrag zu entrichten hat. Sollte dies mal nicht gelingen, stehen wir ihnen beratend zur Seite.

Profitieren Sie von unserem Outsourcing-Ansatz

"Die Reform des Kommunalen Haushaltsrechts eröffnet den Kommunen neue Möglichkeiten der Verwaltungssteuerung. Mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz, mehr Transparenz und Bürgernähe sind dabei vorrangige Ziele.“ (Zitat: Staatsministerium für Finanzen http://www.stmi.bayern.de/buerger/kommunen/finanzen/)

 

Wir helfen Ihnen, diese Ziele zu erreichen! Unsere Erfahrungen haben aber gezeigt, dass durch die Reform des Kommunalen Haushaltsrechts („Doppik“ oder auch „Erweiterte Kameralistik“) die personellen und finanziellen Herausforderungen wachsen, aber auch die technischen Anforderungen an die Software zumeist unterschätzt werden. Kommunen stoßen dadurch des Öfteren an Ihre Grenzen.

 

Daher bieten wir Ihnen unsere gesamten Beratungsleistungen auch als Outsourcing an, um Sie bestmöglich in Ihrer Arbeit zu unterstützen. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, Ihre Daten zeit- und kostengünstig zu erstellen und fortzuschreiben. Wir übernehmen für Sie die Bestandsaufnahme Ihres Anlagevermögens mit gleichzeitiger Strukturierung der Anlagenbuchhaltung und Kostenrechnung  für kamerale und doppische Buchungssysteme. Unsere Konzepte sind auf die Anforderungen eines prozessoptimierten Berichtswesens ausgerichtet.


Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot im Bereich Beratung und Outsourcing, das auf die individuellen Gegebenheiten Ihrer Kommune abgestimmt ist. Kontaktieren Sie uns.